Amtshaftungsrecht

Oberstes Ziel unserer Tätigkeit ist die umfassende Beratung der öffentlichen Hand in allen Haftungsfragen, sei es präventiv oder im Kontext der Abwehr von Haftpflichtansprüchen, die gegen die öffentlich Hand gerichtet sind. Unsere Tätigkeit beinhaltet außerdem die Schulung von Mitarbeitern der Kommunen durch Vorträge sowie die Erstellung von Rechtsgutachten.

Unsere ständigen Auftraggeber sind insbesondere kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise etc.).Wir beraten in der überaus komplexen Materie des Rechts der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen kompetent und klar. Das Team „Amtshaftungsrecht“ verfügt außerdem über eine langjährige Beratungs- und Prozesserfahrung. 

Publikationen

  • Mitautorenschaft in Rotermund/Krafft, "Kommunales Haftungsrecht"

Vorgehensweise

Bei der Abwehr arbeiten wir eng mit dem Haftpflichtversicherer zusammen und haben den Versicherungsschutz der Kommunen stets im Blickfeld. Unser Augenmerk gilt dabei auch den persönlichen Haftungsrisiken sämtlicher Organe der Kommune (Bürgermeister, Gemeinderäte) und ihrer Bediensteten unter allen Aspekten kommunaler Betätigung sowie auch unter Berücksichtigung der persönlichen strafrechtlichen Verantwortung. Denn nicht selten werden Amtshaftungsklagen mit Strafanzeigen kombiniert.

Schwerpunkte im Amtshaftungsrecht

  • Verkehrssicherungspflichten
  • Maßnahmen der Bauverwaltung (z. B. rechtswidrige Bebauungspläne und Bauverwaltungsakte) und kommunale Baumaßnahmen
  • Rechtswidrige Auskünfte und Informationen
  • Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften
  • Strafrechtliche Vertretung von Organen oder Mitarbeiter der Kommunen 

Fachteam Amtshaftungsrecht

Sämtliche Teammitglieder verfügen über eine langjährige, überregionale Beratungs- und Prozesserfahrung.

Rindermarkt 3 und 4
80331 München

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