Medizinrecht

Unsere Fachanwälte für Medizinrecht beraten und vertreten alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen auf den Gebieten Berufsrecht, Vertragsarztrecht, Arztstrafrecht, Arzthaftungsrecht, Apothekenrecht, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie in Fragen der Niederlassung und medizinischer Kooperationen. Wir übernehmen die Vertretung vor allen deutschen Gerichten sowie gegenüber den Standesorganisationen, Kassenärztlichen Vereinigungen, deren Prüfgremien, Zulassungs- und Berufungsausschüssen.

 

Ständige Auftraggeber im Medizinrecht

  • Krankenhausträger
  • Medizinische Versorgungszentren
  • Apotheken
  • Ärzte
  • Zahnärzte und andere Angehörige medizinischer Heilberufe
  • Pharmazeutische Unternehmen
  • Medizinproduktehersteller
  • Hilfsmittelhersteller

 

Website des Fachteams Medizinrecht

Umfassende Informationen zu allen Leistungen im Medizinrecht, eine Liste mit aktuellen Vorträgen und Webinaren sowie aktuelle Veröffentlichungen und Hintergundinformationen zur aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion hält die Website des Fachteams Medizinrecht der Kanzlei TACKE KOLLER bereit:
https://www.kanzlei-medizinrecht-muenchen.de/

Rindermarkt 3 und 4
80331 München

+49 89 18 94 43 0
info(at)tacke-koller.de