Seit dem 01.01.2021 firmieren wir unter dem Namen TACKE KOLLER! Damit einher geht auch ein neuer Auftritt im Internet.
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OLG Bremen, Beschl. v. 12.06.2019 - 5 W 6/19
Die zum „Schockschaden“ entwickelten Grundsätze sind auch in dem Fall anzuwenden, in dem das haftungsbegründende Ereignis kein Unfallereignis im…
BGH, Urt. v. 04.04.2019 - III ZR 35/18
Kein Abbruch der Sondenernährung: Behandlungs- oder Aufklärungsfehler? Landgericht München I, Urt. v. 18.01.2017 - 9 O 5246/14; OLG München, Urt. v.…
Wahrscheinlichkeitsangaben im Rahmen der Selbstbestimmungsaufklärung vor einer ärztlichen Behandlung haben sich grundsätzlich nicht an den in…
Werden zwei einfache Streitgenossen rechtskräftig zur Zahlung von Schadensersatz als Gesamtschuldner verurteilt, so steht ihre Haftung zwar im…
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