EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

Seit dem 18. August 2024 ist die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur in Kraft. Sie gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten und ist bindend für alle Ebenen, also Bund, Länder und Kommunen, gleichermaßen. Daher stellt die Verordnung auch Kommunen vor neue Herausforderungen.

Was bedeutet das für Städte und Gemeinden?

Ziel der Verordnung ist es, natürliche Lebensräume zu schützen, zu verbessern und wiederherzustellen – mit klaren und unmittelbar geltenden Vorgaben für verschiedene Bereiche:

  • Grünflächen in Städten: Bis Ende 2030 darf es keinen Nettoverlust an städtischem Grün und Baumüberschirmung geben. Danach müssen diese Flächen weiter ausgebaut werden. Das bedeutet für Kommunen, dass Grünanlagen erhalten und neue geschaffen werden müssen.
  • Gewässer und Flüsse: Kommunen müssen künstliche Hindernisse in Gewässern identifizieren und, wo möglich, beseitigen. Ziel ist es, bis 2030 in der EU 25.000 Kilometer frei fließende Flüsse zu ermöglichen.
  • Land- und Forstwirtschaft sowie Schutz der Bestäuberpopulationen: Die biologische Vielfalt in landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Ökosystemen soll erhöht werden. Das betrifft auch kommunale Flächen und fordert enge Zusammenarbeit mit Landwirten und Förstern. Denn gemäß einer Analyse der EU-Kommission aus dem Januar 2023 gehören der Klimawandel und das Artensterben zu den größten ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bereich der Ernährungssicherheit. Die Wiederherstellung von Agrarökosystemen trägt hingegen dazu bei, die langfristige Ertragsfähigkeit und damit die Nahrungsmittelversorgung zu sichern. Eine vielfältige Agrarlandschaft mit unterschiedlichen Nutzungsformen, Bewirtschaftungsmethoden sowie einer hohen Vielfalt an Landschaftselementen und Arten ist widerstandsfähiger gegenüber Extremereignissen wie Überschwemmungen, Dürren, Bodenerosion oder Erdrutschen. Zudem bietet sie wertvolle Lebensräume für Bestäuber und Insekten.
     

Neue Verpflichtungen und Herausforderungen

Bis September 2026 muss Deutschland einen nationalen Wiederherstellungsplan vorlegen, in dem Maßnahmen konkretisiert werden. Für Kommunen führt das zu neuen Anforderungen in der Stadt- und Landschaftsplanung. Auch rechtliche Fragen zur Umsetzung und Finanzierung sind noch offen.

Fazit: Vorbereitung ist entscheidend

Die EU-Verordnung eröffnet Chancen für eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung, bringt aber auch Herausforderungen mit sich. Kommunalpolitiker sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um geeignete Maßnahmen zu planen und Fördermöglichkeiten zu nutzen.

Datum

Rechtsgebiet Haftpflichtrecht

Rindermarkt 16
80331 München

+49 89 18 94 43 0
info(at)tacke-koller.de