VGH Baden-Württemberg bestätigt erfolglosen Eilantrag gegen überwiegend vegetarische Schulverpflegung

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit unanfechtbarem Beschluss vom 23.06.2025 (Az. 9 S 1044/25) die Beschwerden einer Schülerin und ihrer Eltern gegen einen ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg (Beschluss vom 16.05.2025, Az. 2 K 1477/25) zurückgewiesen. Ziel des Eilantrags war es, die tägliche Bereitstellung fleisch- oder fischhaltiger Mahlzeiten an der Schule zu erzwingen.

Der VGH wies die Beschwerden als unzulässig zurück und stellte unter anderem klar, dass keine besondere Eilbedürftigkeit vorliege. Die Befürchtung einer drohenden Mangelernährung der Schülerin sei unbegründet, da außerhalb des Schulbetriebs oder durch Mitgabe von Essen eine ausreichende Versorgung gewährleistet werden könne. Zudem stehe dem Schulträger bei der Gestaltung des Verpflegungsangebots ein weiter Spielraum zu, der auch eine überwiegend vegetarische Ernährung umfasse.

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